Familienpsychologische Begutachtung

Im Auftrag des Familiengerichts führe ich psychologische Begutachtungen zu Fragen

  • der Erziehungsfähigkeit von Eltern
  • des Lebensmittelpunktes von Kindern
  • der Kontakt- und Besuchsgestaltung nach Trennung und Scheidung
  • der Ausübung von Elternverantwortung
  • der Kindeswohlgefährdung
  • der Rückführung von Kindern

durch. Die Erstellung von Privatgutachten und methodenkritischen Stellungnahmen ist mir nicht möglich.

Die Begutachtung beinhaltet, stets an der gerichtlichen Fragestellung orientiert, Explorationen der Eltern und Kindern, bei Bedarf freie und standardisierte Interaktionsbeobachtungen im häuslichen Umfeld und in der Praxis sowie auf die Fragestellung abgestimmte psychodiagnostische Verfahren. Bei Zustimmung der Beteiligten fließen ergänzend Angaben Dritter ein. Im Auftrag des Gerichts kann auf ein Einvernehmen hingewirkt werden.

Aufgrund der bisherigen Tätigkeiten der Sachverständigen liegt eine besondere Expertise in Bezug auf Kinder mit Beeinträchtigungen und Behinderungen, Kindeswohlgefährdung  sowie Elternteile mit psychischer Erkrankung vor.

Die Durchführung der Begutachtung sowie die Erstattung des Gutachtens basiert auf den Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht (Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten, 2019), die Qualität der Sachverständigentätigkeit wird durch regelmäßige Fort- und Weiterbildung, Supervision bei Rechtspsychologen sowie der Teilnahme an den rechtspsychologischen Fachteams in Bremen und Hamburg gesichert.